Man arbeitet nahezu das gesamte Berufsleben darauf hin: die wohlverdiente Rente. Ein letztes Mal Feierabend und dann rein in ein geruhsames Leben ohne finanzielle, bzw. existenzielle Sorgen. Das jedoch nur, wenn die finanzielle Absicherung auch durch eine entsprechende Rente gesichert ist. Unser 11880.com-Versicherung-Ratgeber erklärt, wer rentenversichert ist und welche Arten der Rentenversicherung es gibt.
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung?
- Besonderheiten nach Berufsgruppen
- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
- Höhe der Beiträge
- Rentenversicherung freiwillig
- Rentenversicherung für Selbstständige
- Private Rentenversicherung
- Rente und Steuern
- Die perfekte Kombination für Sie
- Für wen / wann lohnt sich die Rentenversicherung?
Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Der Großteil der Deutschen ist in der gesetzlichen Rentenversicherung, denn dazu zählen die folgenden Gruppen
- Angestellte (außer Beamte)
- Auszubildende
- Einige selbstständig Tätige
- Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Behinderte, in einer Behindertenwerkstatt tätige Menschen
- Empfänger verschiedener Sozialleistungen
Besonderheiten nach Berufsgruppen
Bei den Selbstständigen sind nur wenige Gruppen gesetzlich versichert, wie zum Beispiel Lehrer, Hebammen, Künstler oder Handwerkermeister. Publizisten und Künstler können über einen Antrag nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz pflichtversichert sein.
Landwirte fallen ebenfalls in eine Sonderkategorie. Sie sind nämlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau rentenversichert.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung dient der Altersabsicherung ihrer Versicherten. Ergänzt wird diese Basis-Absicherung durch die mögliche Erwerbsunfähigkeitsrente, die Hinterbliebenenrente (Witwen, Voll- oder Halbwaisenrente) und durch Leistungen zur Rehabilitation.
Höhe der Beiträge
In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt der Beitragssatz aktuell bei 18,7 %. Gezahlt wird der Beitrag jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer, bzw. vom Arbeitgeber. Dieser prozentuale Anteil am Bruttogehalt erstreckt sich jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell in Westdeutschland bei 74.400€ und in Ostdeutschland bei 64.800€ liegt. Die Bemessungsgrenze wird regelmäßig angepasst.
Rentenversicherung freiwillig
Alle, die nicht in der Rentenversicherung gesetzlich versichert sind und gleichzeitig versicherungsfrei sind, können sich freiwillig in der Rentenversicherung anmelden. Jeder ab 16 Jahren kann mittlerweile ohne Wartezeit freiwillig in die Rentenversicherung eintreten, um so zum Beispiel fehlende Beitragsmonate auszugleichen. Die Beiträge bei der freiwilligen Rentenversicherung liegen zwischen knapp 85 € sowie gut 1.100 € und können auch unterbrochen werden.
Rentenversicherung für Selbstständige
Selbstständige können ebenfalls in die Rentenversicherung eintreten, sofern sie dies spätestens fünf Jahre nach Beginn ihrer Tätigkeit beantragen und müssen dann in den ersten drei Jahren der Versicherung nur den halben Regelbeitrag entrichten. Anschließend besteht die Wahl zwischen dem vollen Regelbeitrag und einem einkommensgerechten Beitrag.
Letzterer ist für die folgenden Berufsgruppen obligatorisch:
- Publizisten
- Künstler
- Selbstständige Handwerker
- Hebammen
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
- Pflegepersonen
Private Rentenversicherung
Alternativen für nicht Pflichtversicherte, aber auch Ergänzungen zu den chronisch mageren deutschen Renten, sind private Modelle zur Rentenversicherung. Wer sich nicht mit den durchschnittlich ca. 850 € Rente begnügen möchte oder kann, hat je nach Berufsgruppe Möglichkeiten zur Aufbesserung in der privaten Rentenversicherung:
- betriebliche Altersvorsorge für Angestellte
- Rürup-Rente für Gutverdiener und Selbstständige
- Riester-Rente für gesetzlich Versicherte und Ehepartner
- Private Rentenversicherungen für jeden
- Lebensversicherungen für jeden
Rente und Steuern
Nach dem Alterseinkünftegesetz von 2005 muss die Altersrente anteilig – also über dem Grundfreibetrag – versteuert werden, wobei hier das Jahr des Rentenantritts maßgeblich ist. So müssen etwa alle, die 2005 in Rente gegangen sind, ihre Rente zu 50% versteuern. Der steuerpflichtige Teil wird jedoch jedes Jahr erhöht, sodass ab 2040 Rentner ihre gesamte Rente versteuern müssen.
Die perfekte Kombination für Sie
Diese und weitere Feinheiten rund um die Rentenversicherung besprechen Sie am besten mit einem Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe. Er wird Sie auch beraten können, wie Sie ein optimales Renten-Paket für Ihre Altersvorsorge schnüren können. Denn es gibt für alle Berufsgruppen Möglichkeiten zur Optimierung der Rente.
Für wen / wann lohnt sich die Rentenversicherung?
- Jeder braucht eine Rentenversicherung zur finanziellen Absicherung im Alter
- In dieser Zeit können zusätzliche private Rentenversicherungen den Lebensstandard anheben
- Für alle Berufsgruppen individuelle Kombinationen möglich
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